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I. EINLEITUNG
Bei Celtic Sheepskin & Co. Limited („Celtic & Co.“) möchten wir Transparenz in unsere Lieferkette bringen. Wir möchten, dass die Verbraucher über die Materialien und die Handwerkskunst informiert sind, die zur Herstellung unserer einzigartigen Stile verwendet werden. Diese Richtlinie ist eine Erklärung unseres Engagements für ethische Beschaffung und Tierschutz. Sie leitet Celtic & Co. sowie unsere Lieferanten und Hersteller (zusammen „Geschäftspartner“ an), verantwortungsvoll bei der Beschaffung von Materialien im Namen von Celtic & Co. zu handeln.
II. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Richtlinie gilt für Celtic & Co. und alle Lieferanten, die Materialien im Namen von Celtic & Co. beschaffen.
III. ZUGELASSENE/VERBOTENE TIERHÄUTE
A. Zugelassene Tierhäute
Celtic & Co. akzeptiert AUSSCHLIESSLICH Tierhäute, die ein Nebenprodukt der Fleischindustrie sind und nicht ausschließlich wegen ihres Fells gezüchtet werden. Dazu gehören unter anderem:
Schafe (Leder + Felle mit Haar)
- Rinder (Leder)
- Ziegen
- Rentiere
- Schweine
B. Verbotene Tierhäute
Tierhäute dürfen NICHT von den folgenden Arten stammen:
- Wasserbüffel
- Alle Arten von domestizierten oder verwilderten Hunden oder Katzen
- Marderhund
- Angora- oder Kaninchenhaar
- Astrachan/Karakul
- Robbe, Eisbär, Leopard, Ozelot, Tiger, Gepard, Jaguar, Säbelantilope, Wolf (Canis lupus), Zebra, Wal, Kobra, Python, Meeresschildkröte, Colobusaffe, Känguru, Vikunja, Seeotter, freilaufendes Wildpferd, Delfin oder Schweinswal (Delphinidae), Pardelluchs oder Elefant
- Krokodil, Alligator oder Kaiman
- Gefährdete Arten, basierend auf dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) (siehe www.cites.org für eine Liste der Arten) oder der Roten Liste der IUCN als
- vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet (www.redlist.org).
C. Alle in Celtic & Co. Produkten verwendeten Tierhäute müssen von einer von Celtic & Co. zugelassenen Gerberei stammen. Zur Klarstellung: Es dürfen keine Tierhäute außerhalb von Celtic & Co. zugelassenen Gerbereien bezogen werden. Dies ist eine Anforderung für zugelassene Lieferanten, werksseitig bezogene Lieferanten, Lizenznehmer und Agenten.
IV. GUTE TIERHALTUNG UND MULESING
A. Gute Tierhaltung
Lieferanten müssen Tierhäute von Verarbeitern beziehen, die eine gute Tierhaltung, eine humane Tierbehandlung und Schlachtpraktiken anwenden. Celtic & Co. akzeptiert keine Häute von Tieren, die ausschließlich wegen ihrer Felle geschlachtet oder lebend gehäutet wurden. Wir definieren gute Tierhaltung als die international anerkannten Fünf Freiheiten*:
a. Freiheit von Hunger oder Durst durch jederzeitigen Zugang zu frischem Wasser und einer Ernährung, die volle Gesundheit und Vitalität aufrechterhält.
b. Freiheit von Unbehagen durch Bereitstellung einer geeigneten Umgebung einschließlich Schutz und eines komfortablen Ruhebereichs.
c. Freiheit von Schmerz, Verletzung oder Krankheit durch Vorbeugung oder schnelle Diagnose und Behandlung.
d. Freiheit, (die meisten) normalen Verhaltensweisen auszudrücken, durch Bereitstellung von ausreichend Platz, geeigneten Einrichtungen und Gesellschaft von Artgenossen.
e. Freiheit von Angst und Stress durch Gewährleistung von Bedingungen und Behandlungen, die psychisches Leid vermeiden.
B. Mulesing: Celtic & Co. unterstützt die Praxis des Mulesings nicht. Schaffell- und Wolllieferanten müssen zertifizieren, dass sie Celtic & Co. keine Materialien oder Produkte von Schafen liefern, die Mulesing unterzogen wurden. Ferner akzeptiert Celtic & Co. Merinowolle aus Australien nur von zertifizierten, nicht gemulesten oder nicht mehr gemulesten Wollquellen.
V. VERANTWORTUNGSVOLLE ALPACA
Der Responsible Alpaca Standard wird entwickelt, um sicherzustellen, dass diese Faser von Tieren stammt, die verantwortungsvoll behandelt wurden und dass Land und Biodiversität angemessen bewirtschaftet wurden. Obwohl der Standard noch nicht finalisiert ist, unterstützen wir den Standard und verpflichten uns, unsere Alpakafaser ab der Herbstsaison 2023 vom Responsible Alpaca Standard zu beziehen, sobald dieser verfügbar ist. In der Zwischenzeit verpflichten wir uns, unsere Alpaka bis zur Quelle zurückzuverfolgen, und die Quelle muss ihre Einhaltung dieser Tierschutzrichtlinie zertifizieren.
VI. VERANTWORTUNGSVOLLE BAUMWOLLE
Celtic & Co. ist stets bestrebt, Baumwolle verantwortungsbewusst zu beschaffen und versteht die Bedeutung der Beschaffung von Baumwolle, die auf eine Weise produziert wird, die besser für die Menschen ist, die sie produzieren, und für die Umwelt, in der sie wächst. Anstatt uns auf eine bestimmte Mitgliedschaft festzulegen, stellen wir sicher, dass die Baumwolle entweder biologisch, BCI (Better Cotton Initiative), Fair Trade, recycelt oder ähnlich ist. Wir unterstützen keine Zwangsarbeit oder Menschenrechtsverletzungen und werden solche Baumwolle nicht beziehen oder akzeptieren.
Zugelassene Lieferanten, werksseitig bezogene Lieferanten, Lizenznehmer und Agenten müssen
- nicht aus Textilfabriken in Xinjiang beziehen,
- im Xinjiang-Gebiet Chinas produzieren und
- nur Baumwolle verwenden, die über ein verantwortungsvolles Baumwollprogramm bezogen wurde, einschließlich der folgenden: Better Cotton Initiative (BCI) Baumwolle, Bio-Baumwolle, recycelte Baumwolle, Fair Trade.
VII. VERANTWORTUNGSVOLLES LEDER
Alle Gerbereien, die fertiges Leder (Schaffelle) an Celtic & Co. liefern, müssen einen Auditbericht der Leather Working Group vorlegen, der für das Ursprungsland eine 100%ige Rückverfolgbarkeit bis zur Verarbeitungsanlage, einschließlich des Verarbeitungsdatums, nachweist.
VIII. VERANTWORTLICHKEITEN DER GESCHÄFTSPARTNER VON CELTIC & CO.
A. Jährliche Zertifizierung: Jährlich müssen die Geschäftspartner von Celtic & Co. ihre Einhaltung aller anwendbaren Richtlinien (einschließlich dieser Tierschutzrichtlinie) zertifizieren.
B. Herkunft und Rückverfolgbarkeit: Lieferanten müssen rohe Häute bis zu ihrem Ursprungsland zurückverfolgen können und auf Anfrage entsprechende Herkunftsnachweise vorlegen. Celtic & Co. akzeptiert keine Schaffelle aus Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas. Celtic & Co. unterstützt die Praxis des Transports lebender Tiere über See nicht.
C. Kennzeichnung: Alle Tierhäute müssen den Produktkennzeichnungsanforderungen entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Fur Products Labelling Act und den Wool Products Labelling Act.
D. Gesetzgebung: Lieferanten müssen alle anwendbaren globalen Gesetze einhalten, die für Tierhäute gelten.
E. Handelsvorschriften: Lieferanten müssen die länderspezifischen Import-/Handelsvorschriften einhalten, die für Tierhäute gelten. Wo zutreffend, werden Produkte aus Tierhäuten von den entsprechenden Exportzertifikaten begleitet.
IX. CELTIC & CO.S ETHIK DER BESCHAFFUNG UND TIERSCHUTZ-GOVERNANCE
Die Abteilung Produktentwicklung von Celtic & Co. ist dafür verantwortlich, dass unsere Geschäftspartner und unsere Mitarbeiter diese Richtlinie vollständig einhalten.
X. ZUSAMMENARBEIT MIT DER INDUSTRIE
A. Leather Working Group
Die Lieferanten-Gerbereien von Celtic & Co. sind Mitglieder der Leather Working Group („LWG“), einer Branchenorganisation, die ein Bewertungssystem und eine Zertifizierung für die Umweltleistung in Gerbereien entwickelt und pflegt. Etwa 100 % des gesamten in Celtic & Co. Produkten verwendeten Leders stammt von einer LWG-zertifizierten Gerberei.